Der Weg zur Heilmittelverordnung

Für eine logopädische Therapie brauchen Sie eine sogenannte "Heilmittelverordnung" ("Rezept") von Ihrem Arzt, z.B. Phoniater, Kinderarzt, Hals- Nasen- Ohrenarzt, oder Kieferorthopäden.

 

Damit die Verordnung nicht abläuft, vereinbaren Sie nach Rezeptausstellung am Besten zeitnah einen Termin mit uns.

Regelung der Therapiekosten

 

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung, und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Kosten für Privatkassenpatienten werden in einem Behandlungsvertrag vereinbart. Diese Vereinbarung gilt unabhängig davon, wann und in welcher Höhe die Erstattung der Vergütung durch die Erstattungsstellen (private Krankenkassentarife, Beihilfe) erfolgt.

Druckversion | Sitemap
© Claudia Forberg