Für eine logopädische Therapie brauchen Sie eine sogenannte "Heilmittelverordnung" ("Rezept") von Ihrem Arzt, z.B. Phoniater, Kinderarzt, Hals- Nasen- Ohrenarzt, oder Kieferorthopäden.
Damit die Verordnung nicht abläuft, vereinbaren Sie nach Rezeptausstellung am Besten zeitnah einen Termin mit uns.
Für die Verordnung einer Ergotherapie müssen Sie zuerst mit Ihrem Arzt ( Kinderarzt, Chirurgen, Hausarzt, Psychologe oder Neurologe) über Ihre Problematik sprechen.
Dann wird dieser eine Diagnose stellen und Ihnen ein Rezept (Verordnung) ausstellen. Damit wenden Sie sich telefonisch oder persönlich an uns, um einen zeitnahen Termin zu vereinbaren.